Aktuelle Hinweise im Rahmen der Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie hat das Ministerium des Innern und für Kommunales in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV), (GVBl.II/20, [Nr. 30]) vom 08.05.2020, zuletzt geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 27. Mai 2020 (GVBl.II/20, [Nr. 43) keine neuen Festlegungen getroffen.
Die Anordnungen gelten fort und treten erst mit dem Außerkrafttreten der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft.
Eheschließungen sind vornehmlich am Behördenstandort des Standesamtes durchzuführen.
Zu einer jeden Eheschließung kann die Teilnahme der Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden sowie zwei Trauzeugen zugelassen werden. Als Trauzeugen können weitere Familienangehörige oder Freunde der Eheschließenden benannt werden. Die Anzahl der an der Eheschließung teilnehmenden Personen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des (Trau-)Raumes stehen.
Für den Trauraum der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen gilt folgendes:
Maximal 4 Personen und ein Fotograf dürfen bei der Eheschließung auf Grund der Raumgröße und der Abstandsregelungen anwesend sein.
Das Standesamt Königs Wusterhausen bietet zwei Trauzimmer an.
Modernes Trauzimmer im neuen Rathaus
Wer es eher modern möchte, findet im 2014 fertiggestellten Rathausgebäude ein geschmackvoll eingerichtetes Trauzimmer, das das Thema "Vermählung" mit vielen Details aufgreift. So ist die vorherrschende Farbe weiß. Die ringförmigen Lampen stehen symbolisch für den Akt der Trauung. Lindgrüne Polster und so genannte "Blumenbilder" sorgen für einen dezenten farblichen Kontrast. Im Trauzimmer des Rathauses können 20 Personen an der Trauung teilnehmen.