Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Der Winterdienst ist in der aktuellen Straßenreinigungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen geregelt (vgl. u. a. § 1 bis § 3 ).
Vereinfachend kann gesagt werden, dass die Anlieger für den Gehwegbereich und die Stadt für die Straßen zuständig sind. Ausnahmen sind in der Gruppe I und V der Anlage zur Straßenreinigungssatzung geregelt.
Danach sind Grundstückeigentümer/innen sowie Eigentümergemeinschaften, Mieter oder Nutzungsberechtigte von Anliegergrundstücken verpflichtet, nach Schneefallende bzw. nach dem Entstehen von Eisglätte, unverzüglich den fußläufigen Bereich zu räumen und/oder zu streuen. Die Räum- und Streupflicht ist eventuell auch durch andere Regelungen (wie z.B. Mietvertrag) auf die Mieter/innen vor Ort übertragen. Eine generelle Befreiung vom Winterdienst ist nicht möglich.
Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen seiner Winterdienstpflicht nicht nachkommen, sollte er auf die Unterstützung von Nachbarn oder auf professionelle Hilfe zurückgreifen. Gartenbaubetriebe, Gebäudereinigungs-, Hausmeister- oder Reinigungsbetriebe bieten diesen Service an. Die Gelben Seiten helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Firmen weiter.