Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister an Dritte erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage erforderlich, bei der Sie bitte folgende Punkte beachten:
Die Gebühr für eine Auskunft beträgt je Gewerbebetrieb 12,00 €. Auskünfte können nur gegen Vorauszahlung der Gebühr erteilt werden.
Die Vorauszahlung entrichten Sie bitte über eine der nachfolgenden Zahlungsarten:
- Vorab-Überweisung / bitte Einzahlungsbeleg beifügen
Konto der Stadt Königs Wusterhausen: Deutsche Bank, IBAN: DE13 1207 0000 0332 8192 00
BIC: DEUTDEBB160
Verwendungszweck: "98210002 Gewerbeauskunft ; Firmenname"
- Einzugsermächtigung für ein Lastschriftverfahren
Eine Grundauskunft beinhaltet Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit des angefragten Gewerbebetriebes.
Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: z.B. Privatanschrift, Beginndatum, Einstellungsdatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (z.B. durch Kopie der zugrunde liegenden Ausgangsrechnung / Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / ggf. Mahnbescheid).