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Artenschutz
27.08.2010 Druckversion Artikel versenden

Zahlreiche wild lebende Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Dies liegt vor allem an der zunehmenden Lebensraumzerstörung durch den Menschen, aber auch an der immer größer werdenden Nachfrage nach exotischen Haustieren.

Streng geschützte Tiere und Pflanzen bzw. von diesen stammende Teile und Erzeugnisse dürfen nur vermarktet werden, wenn das Landesumweltamt Brandenburg dies durch die Erteilung einer EU-Bescheinigung (früher: CITES-Bescheinigung) genehmigt hat.

Die Haltung von Tieren besonders geschützter Arten ist dem Landesumweltamt Brandenburg schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige sind Belege des Vorbesitzers, Rechnungen, Lieferscheine oder amtliche Bescheinigungen mit Angaben über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft und Kennzeichen der Tiere beizufügen.

Zuständig:
Landesumweltamt Brandenburg
Referat Ö2 - Natura 2000, Arten- und Biotopschutz
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Tel: 033201/442-0

Fragen zum Schutz bestimmter Wildtierarten (auch Vögel) oder Feststellungen unerlaubter Einwirkungen auf diese, sind zu richten an:
Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Naturschutzbehörde
Beethovenweg 14
15907 Lübben
Telefon: 03546/20-24 40
Fax: 03546/20-23 17

Fragen zu Waldtieren sind zu richten an:
Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Jagdbehörde
Beethovenweg 14
15907 Lübben
Telefon: 03546 /20-15 22


Fragen, die den Schutz von Haustieren betrifft, sind zu richten an:
Stadtverwaltung Königs Wusterhausen
Fachbereich Bildung, Famile, Ordnung
Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Karl-Marx-Straße 23
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 /273-266

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