Allgemeine Informationen: Im Rahmen der Nutzung öffentlichen Straßenlandes ist eine Genehmigung zur Aufgrabung einzuholen.
Bearbeitungsdauer: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 14 Tage nach Posteingang, max. 4 Wochen.
Benötigte Unterlagen: Formloser schriftlicher Antrag mit Angaben zu Ort, Art und Dauer der Aufgrabung, zu Verkehrseinschränkungen sowie maßstäblicher Lageplan mit Trassenverlauf Der Antrag sollte etwa 4 Wochen vor Baubeginn vorliegen.
Zuständig: Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Amt für Stadtentwicklung Sachgebiet Tiefbau, Schloßstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen
Ansprechpartner: Karl Kossak (für Kernstadt und OT Diepensee): Telefon: 03375/273-316 Gerhard Nusche (für OT Niederlehme, OT Wernsdorf, OT Zernsdorf): Telefon: 03375/273-367 Harald Wünsche (für OT Kablow, OT Senzig, OT Zeesen) Telefon: 03375/273-351
Gebühren: Die zu entrichtenden Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung und der Sondernutzungssatzung.
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