Allgemeine Informationen: Für Grundstücke innerhalb der Stadt Königs Wusterhausen gelten (auch wenn in Privatbesitz) öffentlich rechtliche Vorschriften, die einzuhalten sind. Es können Auskünfte erteilt werden zu Grundstücken und deren zulässige Bebauung, zur Bewertung hinsichtlich der möglichen Bebauung, zu ihrer ihrer Lage in der Stadt, innerhalb von Plan-, Satzungs- oder Schutzgebieten und zu baurechtlichen Inhalten Zuständig: Stadtverwaltung Königs Wusterhausen Stabsstelle Stadtentwicklung/ Wirtschaftsförderung Sachgebiet Stadtplanung Schloßstr.3 15711 Königs Wusterhausen Ansprechpartner: Evelin Michael (für die Kernstadt), Telefon: 03375/273-325 Ramona Ruselack (für OT Kablow, OT Niederlehme, OT Senzig, OT Wernsdorf, OT Zeesen und OT Zernsdorf) Telefon: 03375/273-322 |