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Baugrundstücke
16.11.2010 Druckversion Artikel versenden

Allgemeine Informationen:

Für Grundstücke innerhalb der Stadt Königs Wusterhausen gelten (auch wenn in Privatbesitz) öffentlich rechtliche Vorschriften, die einzuhalten sind.
Es können Auskünfte erteilt werden zu Grundstücken und deren zulässige Bebauung, zur Bewertung hinsichtlich der möglichen Bebauung, zu ihrer ihrer Lage in der Stadt, innerhalb von Plan-, Satzungs- oder Schutzgebieten und zu baurechtlichen Inhalten

Zuständig:

Stadtverwaltung Königs Wusterhausen
Stabsstelle Stadtentwicklung/ Wirtschaftsförderung
Sachgebiet Stadtplanung
Schloßstr.3
15711 Königs Wusterhausen

Ansprechpartner:

Evelin Michael (für die Kernstadt), Telefon: 03375/273-325
Ramona Ruselack (für OT Kablow, OT Niederlehme, OT Senzig, OT Wernsdorf, OT Zeesen und OT Zernsdorf) Telefon: 03375/273-322

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Wissenswertes
Standort
Bürgerservice
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 273 373
Fax: (03375) 273 386
» E-Mail an den Bürgerservice
Parkplätze sind am Haus
vorhanden
Öffnungszeiten
Verwaltung / Standesamt
alle weiteren Fachbereiche
Montag von 9-12 Uhr
Dienstag von 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 13-17 Uhr
Freitag von 7.30-12 Uhr
Öffnungszeiten
des Bürgerservice
Montag von 8-13 Uhr
Dienstag von 8-19.30 Uhr
Mittwoch von 8-13 Uhr
Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 7-12 Uhr

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