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Biotopschutz
07.06.2007 Druckversion Artikel versenden

Allgemeine Informationen
Eingriffe in Gebiete, die aufgrund des Vorkommens geschützter Pflanzen, Tiere oder wegen ihrer landschaftlichen oder ökologischen Eigentümlichkeiten als Biotop besonders geschützt sind, sind nach § 32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) verboten und bedürfen einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Hinweise auf unerlaubte Eingriffe nimmt ebenfalls die Untere Naturschutzbehörde entgegen.

Zuständig:
Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Naturschutzbehörde
Beethovenweg 14
15907 Lübben
Telefon: 03546/20-2440

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Wissenswertes
Standort
Bürgerservice
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 273 373
Fax: (03375) 273 386
» E-Mail an den Bürgerservice
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