Allgemeine Informationen: Auf schriftlichen Antrag können nach vorheriger Prüfung Löschungsbewilligungen, Pfandhaftentlassungs- und Rangrücktrittserklärungen zu den an Privatgrundstücken bestehenden Rechten zu Gunsten der Stadt Königs Wusterhausen und im Grundbuch eingetragenen Beschränkungen und Belastungen erteilt werden.
Zuständig: Stadtverwaltung Königs Wusterhausen Sachgebiet Liegenschaften Schloßstr. 3 15711 Königs Wusterhausen Silke Paul Telefon: 03375/273-358 Fax: 03375-273 39 358 silke.paul@stadt-kw.brandenburg.de
Gebühren: Löschungsbewilligungen und sonstige Erklärungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist der Verwaltungsgebührensatzung zu entnehmen.
|