Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Auf Antrag erhalten natürliche Personen Auskunft über die sie betreffende Eintragungen im Gewerbezentralregister. Für sich selbst als natürliche Person muss der Antrag persönlich bei der zuständigen Meldebehörde, im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen gestellt werden (Belegart GZR 3).
Juristische Person erhalten auf Antrag für das eigene Unternehmen Auskunft über eventuelle Eintragungen im Gewerbezentralregister. Der Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzende kann für sein Unternehmen, welches dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Königs Wusterhausen, in dem das Unternehmen die Hauptniederlassung bzw. eine Zweigniederlassung unterhält, den entsprechenden Antrag persönlich stellen. Die schriftliche oder telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Gleichlautend ist die Vertretung bei der Antragstellung, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt oder durch den Ehegatten, nicht möglich.
Bei der Beantragung muss der Verwendungszweck angegeben werden. Der Antrag wird vom Bürgerservice an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Das Bundesamt für Jusitz versendet die entsprechenden Auszüge aus dem Gewerbezentralregister an die Antragsteller.
|