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Kinderreisepass
02.02.2010 Druckversion Artikel versenden
Allgemeine Information

Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig und wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Bei Kindern unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht. Zur Beantragung müssen die Kinder mit vorstellig sein
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen. Deshalb sollte man sich vor Reiseantritt vergewissern, ob der Kinderreisepass im Reiseland akzeptiert wird. Auskunft erteilen unter anderem das Reisebüro oder das Auswärtige Amt.

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Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • Formlose Zustimmung des weiteren Sorgeberechtigten, wenn dieser verhindert ist
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sorgerechtsbescheinigung bei nichtehelichen Kindern oder ggf. ein Sorgerechtsbeschluss
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Gebühren
Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,- Euro.
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Wissenswertes
Standort
Bürgerservice
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 273 373
Fax: (03375) 273 386
» E-Mail an den Bürgerservice
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vorhanden
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Montag von 8-13 Uhr
Dienstag von 8-18 Uhr
Mittwoch von 8-13 Uhr
Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 7-12 Uhr
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Bürgerservice
Karl-Marx-Straße 23
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