Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Den Personalausweis können Jugendliche bis zu drei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragen. Die Aushändigung erfolgt nach dem 16. Geburtstag.
Auf Antrag kann die Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr erfolgen. Hierbei müssen die Erziehungsberechtigten anwesend sein. Eine gegenseitige formlose Bevollmächtigung ist zulässig. Liegt das Sorgerecht bei einem Elternteil, muss der entsprechende Beschluss vorgelegt werden.
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.
Besonderheiten bei Eheschließungen oder bei Namensänderungen:
Wenn sich der Familienname aufgrund einer Eheschließung oder
nach der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geändert
hat, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Eine Beantragung kann bereits erfolgen, wenn das
Formular zur Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt ausgestellt
wurde.
Bitte beachten Sie, dass nach einer Namensänderung
auch der Reisepass und die Kfz-Papiere geändert werden müssen.
Mit einer Eheschließung ist auch eine Änderung der Lohnsteuerkarte verbunden.
Gültigkeit/Bearbeitungsdauer:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, ist er sechs Jahre gültig, nach Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.
Vom Tag der Antragstellung dauert es ca. 2-3 Wochen bis der Personalausweis abgeholt werden kann. Die Antragsteller erhalten eine schriftliche Benachrichtigung. Die Abholung des Personalausweises kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der bis dahin vorhandene Personalausweis ist mitzubringen.
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