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Personalausweis
31.08.2011 Druckversion Artikel versenden
Allgemeine Informationen

Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Den Personalausweis können Jugendliche bis zu drei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragen. Die Aushändigung erfolgt nach dem 16. Geburtstag.
Auf Antrag kann die Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr erfolgen. Hierbei müssen die Erziehungsberechtigten anwesend sein. Eine gegenseitige formlose Bevollmächtigung ist zulässig. Liegt das Sorgerecht bei einem Elternteil, muss der entsprechende Beschluss vorgelegt werden.

Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.

Besonderheiten bei Eheschließungen oder bei Namensänderungen:

Wenn sich der Familienname aufgrund einer Eheschließung oder nach der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geändert hat, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Eine Beantragung kann bereits erfolgen, wenn das Formular zur Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt ausgestellt wurde.

Bitte beachten Sie, dass nach einer Namensänderung auch der Reisepass und die Kfz-Papiere geändert werden müssen.
Mit einer Eheschließung ist auch eine Änderung der Lohnsteuerkarte verbunden.

Gültigkeit/Bearbeitungsdauer:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, ist er sechs Jahre gültig, nach Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.
Vom Tag der Antragstellung dauert es ca. 2-3 Wochen bis der Personalausweis abgeholt werden kann. Die Antragsteller erhalten eine schriftliche Benachrichtigung. Die Abholung des Personalausweises kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der bis dahin vorhandene Personalausweis ist mitzubringen.
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Benötigte Unterlagen
  • vorhandener Personalausweis oder Reisepass, bei Jugendlichen u. 16 Jahren der Kinderausweis
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
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Gebühren

Der Personalausweis ist zwischen dem 16. und dem 24. Lebensjahr mit 22,80 € Gebühren verbunden.
Die Gebühr für eine Neuausstellung nach dem 24. Lebensjahr beträgt 28,80 €.

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Zuständigkeit

Zuständig ist der Bürgerservice in der Schlossstr. 3 zu den gewohnten Öffnungszeitzen.

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Wissenswertes
Standort
Bürgerservice
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 273 373
Fax: (03375) 273 386
» E-Mail an den Bürgerservice
Parkplätze sind am Haus
vorhanden
Öffnungszeiten
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Montag von 9-12 Uhr
Dienstag von 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 13-17 Uhr
Freitag von 7.30-12 Uhr
Öffnungszeiten
des Bürgerservice
Montag von 8-13 Uhr
Dienstag von 8-19.30 Uhr
Mittwoch von 8-13 Uhr
Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 7-12 Uhr

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