Die An-/Ummeldung muss am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen erfolgen. An-/Ummeldungen können persönlich oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Abmeldungen am bisherigen Wohnort sind nicht erforderlich.
Ausnahme:
Abzumelden sind Wegzüge ins Ausland unter Aufgabe der Wohnungen im Inland und die Aufgabe von Nebenwohnungen.
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