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Führungszeugnis
19.03.2009 Druckversion Artikel versenden
Allgemeine Informationen

Ein polizeiliches Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) muss persönlich beim zuständigen Meldeamt/Bürgerservice, wo man haupt- bzw. nebenwohnlich gemeldet ist, beantragt werden. Der Antrag wird an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an den Antragsteller zurückgeschickt. Der Verwendungszweck ist bei der Beantragung anzugegeben. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen.

Nähere Informationen zu Auskünften aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie hier

 

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Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zustellanschrift, wenn es einer Behörde vorgelegt werden soll
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Gebühren
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,- Euro.
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Wissenswertes
Standort
Bürgerservice
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 273 373
Fax: (03375) 273 386
» E-Mail an den Bürgerservice
Parkplätze sind am Haus
vorhanden
Öffnungszeiten
des Bürgerservice
Montag von 8-13 Uhr
Dienstag von 8-18 Uhr
Mittwoch von 8-13 Uhr
Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 7-12 Uhr
Postanschrift
Stadt
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Bürgerservice
Karl-Marx-Straße 23
15711 Königs Wusterhausen
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