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Führungszeugnis
Allgemeine Informationen

Ein polizeiliches Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) muss persönlich beim zuständigen Meldeamt/Bürgerservice, wo man haupt- bzw. nebenwohnlich gemeldet ist, beantragt werden. Der Antrag wird an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an den Antragsteller zurückgeschickt. Der Verwendungszweck ist bei der Beantragung anzugegeben. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen.

Nähere Informationen zu Auskünften aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie hier

 



Benötigte Unterlagen


Gebühren
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,- Euro.













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