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Eheschließung, Anmeldung
06.05.2010 Druckversion Artikel versenden

Allgemeine Informationen:
Für die Eheschließung stellt das Standesamt Königs Wusterhausen das stilvoll eingerichtete Trauzimmer in den Kavalierhäusern des Schlosses Königs Wusterhausen zu Verfügung oder einen Raum im Verwaltungsgebäude Schloßstraße 3. Die Eheschließung ist auch an einem Samstag möglich.

Zeitpunkt der Anmeldung zur Eheschließung:
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen.

Eine Terminreservierung für das kommende Kalenderjahr wird gern ab dem 01.10. des laufenden Kalenderjahres entgegengenommen.

Voraussetzungen für die Eheschließung in Königs Wusterhausen:

  • Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in der Stadt Königs Wusterhausen, in den Gemeinde Bestensee, Heidesee oder Wildau.
    Wohnt keiner der beiden Heiratswilligen in Königs Wusterhausen oder in den zum Standesamtbezirk dazugehörigen Gemeinden, ist das Standesamt Königs Wusterhausen für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber in Königs Wusterhausen möglich. Die Anmeldung muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen.  Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, bedarf es hier einer umfangreichen persönliche Beratung im Standesamt.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bei der Anmeldung zur Eheschließung und bei der Eheschließung)
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des Nebenwohnsitzes (Bürger der Stadt Königs Wusterhausen benötigen keine Aufenthaltsbescheinigung)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
  • Ggf. Einbürgerungsurkunde (wenn einer der Verlobten nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original vorzulegen)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (Urkunden sind beim Geburtenstandesamt der Kinder erhältlich)
  • Beglaubigte Abschriften der Vaterschaftsanerkennungen, bzw. Sorgeerklärung für gemeinsame Kinder
  • Bei Auslandsbeteiligung sind gesonderte Dokumente vorzulegen

Benötigte Unterlagen, wenn eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen:

Wer schon einmal verheiratet war, muss zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Eheurkunde der letzten Ehe, (ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe) und das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen.Bei vorheriger Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, muss die Lebenspartnerschaftsurkunde und der Auflösungsvermerk eingereicht werden. Liegt die Eheurkunde oder der Auszug aus dem Eheregister nicht mehr vor, muss diese neu vom zuständigen Standesamt angefordert werden. Zusätzlich zur unmittelbaren vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden.
Bei Auflösung durch Tod eines Ehegatten, ist zusätzlich zu der Eheurkunde die Sterbeurkunde vorzulegen.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde (falls nicht mehr vorhanden), ist bei der Behörde erhältlich, wo die Lebenspartnerschaft begründet worden ist.
Am besten, man bringt alle vorhandene Dokumente mit, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen.

Gebühren – gesetzliche Grundlage -
§ 72 Personenstandsgesetz
(6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern des Landes Brandenburg (Gesetz- und Verordnungsblatt 2008 Teil II vom 30.12.2008, Seite 508)

Die Anmeldung zur Eheschließung (Prüfung)
für zwei Deutsche                                                           40,00 €  
Die Anmeldung zur Eheschließung
mit Auslandsbeteiligung                                                   80,00 €

Ab 01.01.2009 ist eine Gebühr für die Vornahme der Eheschließung zu entrichten.
Hier wird unterschieden zwischen:

Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen und
während der allgemeinen Öffnungszeiten,                           30,00 €
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten,                         50,00 €
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Amtsräume
und während der allgemeinen Öffnungszeiten,                     60,00 €
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten,                         80,00 €

weitere Gebühren:
Eine Eheurkunde                                                               10,00 €
Eine Namenserklärung                                                       20,00 €
Nutzungsgebühr des Trauzimmers im Kavalierhaus             110,00 €
Stammbuch     -                                    unterschiedliche Preise       


Zuständig:
Standesamt Königs Wusterhausen
Schloßstr. 3
15711 Königs Wusterhausen

Ansprechpartner:
Angela Klauke; Telefon: 03375/273-501, Fax: 03375/273-504

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Telefon: (03375) 273 373
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