BRANDENBURGS VORREITER
Königs Wusterhausen ist die erste Kommune in Brandenburg mit einem doppischen Haushalt
Die Eröffnungsbilanz steht, und seit Januar bucht Königs Wusterhausen als eine der ersten von acht Modellkommunen des Landes doppisch. Besonders zeitintensiv war der Bewertungsaufwand für die Projektgruppe.
Von Jörn Perlick
Der Entschluss, mit Hilfe der Neuen kommunalen Finanzrechnung (NKF) den tatsächlichen Werteverzehr der Stadt Königs Wusterhausen darzustellen, fiel 2002. Damals war in Brandenburg ebenso wie in anderen Bundesländern noch nicht geklärt, ob sich Doppik oder erweiterte Kameralistik überhaupt durchsetzen werden. Heute, fünf Jahre später, sind die Kommunen weiter: Die Doppik ist das Buchungssystem der Zukunft. Nach dieser Entscheidung bildete die Stadt Königs Wusterhausen unter der Leitung des Kämmerers eine Projektgruppe mit zunächst sieben Mitgliedern. Die Arbeit der Projektgruppe wurde in drei Themenbereiche „Vermögen – Bilanz“, „Produkte – Planung – Haushalt“, „Kosten- und Leistungsrechnung“ gegliedert.
Alle drei Teilprojekte werden von Sachgebietsleiterinnen geleitet. Gleichzeitig wurden in „Doppelfunktion“ das Rechnungsprüfungsamt und der Personalratsvorsitzende eingebunden. Insbesondere die intensive Zusammenarbeit mit dem eigenen Rechnungsprüfungsamt ist von großem Gewinn für das Gesamtprojekt, denn sie bedeutet ein erhebliches zeitliches Einsparpotential. Der Grund: Im Land Brandenburg ist gemäß dem Entwurf der GemHVO der Stadtverordnetenversammlung eine geprüfte Eröffnungsbilanz vorzulegen. Das heißt, das Rechnungsprüfungsamt muss sämtliche Bewertungsansätze, -regeln und/oder -methoden prüfen. Sind die Rechnungsprüfer nicht mit der Doppik vertraut oder vertreten sie eine gegensätzliche Auffassung, geht kostbare Zeit verloren, weil eine geprüfte Eröffnungsbilanz nicht vorgelegt werden kann.
Für die Doppik als Rechnungswesen entschied sich die Stadt Ende 2003 und bewarb sich als Modellkommune für die Einführung des NKF in Brandenburg. Sie wurde eine von acht Modellkommunen. Wesentlicher Grundpfeiler für die Vermögenserfassung und -bewertung ist die Erarbeitung einer Inventurrichtlinie. Sie wurde 2005 in Form einer Dienstanweisung vorgelegt. Dass bereits zwei Jahre später 30 Ergänzungen dieser Richtlinie vorliegen, zeigt deutlich: Zu Beginn des enorm aufwendigen Erfassungs- und Bewertungsvorganges ist es kaum möglich, alles zu berücksichtigen. Das permanente Fortschreiben der Richtlinie bleibt unerlässlich. Für die Erfassung und Bewertung des Vermögens der Stadt Königs Wusterhausen wurden vier Gliederungsbereiche definiert: Hochbauten, Infrastrukturvermögen, Grund und Boden, bewegliches Vermögen.
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