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Der Neue Kämmerer
(2. Mai 2007, Seite 4)
07.08.2007 Druckversion Artikel versenden

BRANDENBURGS VORREITER
Königs Wusterhausen ist die erste Kommune in Brandenburg mit einem doppischen Haushalt

Die Eröffnungsbilanz steht, und seit Januar bucht Königs Wusterhausen als eine der ersten von acht Modellkommunen des Landes doppisch. Besonders zeitintensiv war der Bewertungsaufwand für die Projektgruppe.

Von Jörn Perlick

Der Entschluss, mit Hilfe der Neuen kommunalen Finanzrechnung (NKF) den tatsächlichen Werteverzehr der Stadt Königs Wusterhausen darzustellen, fiel 2002. Damals war in Brandenburg ebenso wie in anderen Bundesländern noch nicht geklärt, ob sich Doppik oder erweiterte Kameralistik überhaupt durchsetzen werden. Heute, fünf Jahre später, sind die Kommunen weiter: Die Doppik ist das Buchungssystem der Zukunft. Nach dieser Entscheidung bildete die Stadt Königs Wusterhausen unter der Leitung des Kämmerers eine Projektgruppe mit zunächst sieben Mitgliedern. Die Arbeit der Projektgruppe wurde in drei Themenbereiche „Vermögen – Bilanz“, „Produkte – Planung – Haushalt“, „Kosten- und Leistungsrechnung“ gegliedert.
Alle drei Teilprojekte werden von Sachgebietsleiterinnen geleitet. Gleichzeitig wurden in „Doppelfunktion“ das Rechnungsprüfungsamt und der Personalratsvorsitzende eingebunden. Insbesondere die intensive Zusammenarbeit mit dem eigenen Rechnungsprüfungsamt ist von großem Gewinn für das Gesamtprojekt, denn sie bedeutet ein erhebliches zeitliches Einsparpotential. Der Grund: Im Land Brandenburg ist gemäß dem Entwurf der GemHVO der Stadtverordnetenversammlung eine geprüfte Eröffnungsbilanz vorzulegen. Das heißt, das Rechnungsprüfungsamt muss sämtliche Bewertungsansätze, -regeln und/oder -methoden prüfen. Sind die Rechnungsprüfer nicht mit der Doppik vertraut oder vertreten sie eine gegensätzliche Auffassung, geht kostbare Zeit verloren, weil eine geprüfte Eröffnungsbilanz nicht vorgelegt werden kann.
Für die Doppik als Rechnungswesen entschied sich die Stadt Ende 2003 und bewarb sich als Modellkommune für die Einführung des NKF in Brandenburg. Sie wurde eine von acht Modellkommunen. Wesentlicher Grundpfeiler für die Vermögenserfassung und -bewertung ist die Erarbeitung einer Inventurrichtlinie. Sie wurde 2005 in Form einer Dienstanweisung vorgelegt. Dass bereits zwei Jahre später 30 Ergänzungen dieser Richtlinie vorliegen, zeigt deutlich: Zu Beginn des enorm aufwendigen Erfassungs- und Bewertungsvorganges ist es kaum möglich, alles zu berücksichtigen. Das permanente Fortschreiben der Richtlinie bleibt unerlässlich. Für die Erfassung und Bewertung des Vermögens der Stadt Königs Wusterhausen wurden vier Gliederungsbereiche definiert: Hochbauten, Infrastrukturvermögen, Grund und Boden, bewegliches Vermögen.

 

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Unklarheiten bei Zuordnung

Überraschend für die Projektgruppe war die Anzahl der Objekte. Die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Projektgruppe waren hoch, und es folgte ein zeitaufwendiger Bewertungsprozess. Die Gebäude wurden überwiegend nach dem Sachwertverfahren gemäß Wertermittlungsverordnung bewertet. Für einige nicht einfach zu bewertende Objekte lagen bereits Gutachten vor. Sie wurden fortgeschrieben und der Bewertungsaufwand dadurch leicht minimiert. Sonderfälle der Grundstücksbildung aus mehreren Flurstücken wurden durch Realabschnittsbildung mit Hilfe des Geoinformationssystems (GIS) gelöst. Auch hier gab es bei der exakten Aufnahme von Flur- und Flurstückdaten in einigen Fällen erhebliche Schwierigkeiten, da die Zuordnung von Grundstücken nicht immer eindeutig war.

 

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Zustand der Infrastruktur

Ein externes Ingenieurbüro erfasste alle Straßen einschließlich „Nebenanlagen“. Unter anderem wurde dafür eine Arbeitsgemeinschaft aus Mitarbeitern der Verwaltung und des externen Dienstleisters gebildet. Das Ergebnis ist ein komplettes, digitales Straßenkataster für die Stadt Königs Wusterhausen. Es bildet für die Bauingenieure des Sachgebietes Tiefbau die Voraussetzung, den Zustand der Straßen bewerten und die Flächen berechnen zu können.
Die Erfassung des Grund und Bodens umfasste etwa 3.750 Flurstücke in einem Wert von rund 32 Millionen Euro. Dafür mussten Mitarbeiter die Grundbücher sichten und die Grundstücke entsprechend nach Nutzung zuordnen. Ferner erfasste und bewertete die Stadt Bauland, Rohbauland und Wohnhäuser, Gräben, Unland und Wald. Die Stadt nahm eine Bestandsaufnahme von etwa 200 Objekten in Rechtsträgerschaft vor und erfasste rund 160 Erbbaurechtsverträge.
Das bewegliche Vermögen – vom Stuhl bis zum Feuerwehrfahrzeug – umfasst über 53.000 Objekte in einem Gesamtwert von knapp 9 Millionen Euro. Bei der Erfassung und Bewertung hat sich die Projektgruppe dazu entschlossen, vereinfachende Methoden anzuwenden. In einigen Bereichen bildete sie Gruppenwerte, zum Beispiel bei Einheiten wie Lehrertisch, Lehrerstuhl und Tafel. Gleichzeitig wurden alle Inventarobjekte mit Barcodeetiketten versehen.

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Bereich II - Infrastrukturvermögen

Der gesamte Straßenkörper einschließlich aller „Nebenanlagen“ wurde komplett durch ein externes Ingenieurbüro erfasst. Zwei wesentliche Gründe waren dafür ausschlaggebend: Einerseits hätten Mitarbeiter/innen der Verwaltung diese sehr aufwendige und umfangreiche Arbeit in dem vorgegebenen Zeitfenster nicht erledigen können, und andererseits mangelte es der Verwaltung an der dafür notwendigen Technik.
Die Erfassung des gesamten Straßenkörpers umfasste folgende Schritte:

  • Einführung eines GIS
  • Bildung einer Arbeitsgruppe GIS aus Mitarbeitern/innen der Verwaltung und des externen Dienstleisters
  • Aufbau erster Fachprojekte wie ALK und Orthofoto im GIS
  • Übernahme aller Flächennutzungspläne in das GIS und Genehmigung des FNP der Stadt durch die Stadtverordnetenversammlung
  • Aufbau der Straßenverwaltung in Archikart und GIS
  • Inventur aller Sachanlagen im Bereich der Straße

Mit der Schaffung dieser Grundlagen konnte die Zustandsbewertung, Flächenberechnung und Bewertung der Abschnitte durch die Bauingenieure des Sachgebiets Tiefbau der Stadtverwaltung stattfinden. Dabei wurden bereits vorhandene Daten genutzt und mit her angezogen (Netzknotenkarte der Straßen, Bestandspläne aus Vermessungen, Rechnungsbelege der letzten fünf Jahre, Satzungen usw.). In diesem Zusammenhang wurden 72 Ortstafeln aufgenommen (Wert: 13.878 Euro), 2.624 Verkehrszeichen (Wert: 314.188 Euro), 1.705 Straßennamensschilder (Wert: 222.167 Euro), 5.119 Straßenlaternen, 39 Brücken, 267 km Straße und 12.916 Straßenbäume.

 

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In Haushaltssicherung durch Doppik?

Neben der Bilanz sind in erster Linie der Finanz- und der Ergebnisplan von entscheidender Bedeutung: Gegenüber dem ausgeglichenen kameralen Haushalt 2006 weist der doppische Haushalt 2007 bei einem Volumen von knapp 40 Millionen Euro ein Defizit von 1,9 Millionen Euro aus. Grund dafür ist die erstmals ausgewiesene Abschreibung in Höhe von 5,6 Millionen Euro. Dagegen rechnen sich die Auflösung der Sonderposten mit 1,8 Millionen Euro und die im Ergebnishaushalt nicht ausgewiesenen 2,2 Millionen Euro Tilgung. Im Ergebnis bleiben also rund 1,6 Millionen Euro, die durch die Umstellung des Rechnungswesens negativ im Ergebnishaushalt ausgewiesen werden mussten.
Das Problem ist damit offensichtlich und impliziert im Folgenden drei Fragen, auf die es derzeitig durchaus mehrere Antworten geben kann: Wie kann die öffentliche Hand ihren Verbrauch durch Erträge kompensieren? Müssen zweitens als Ergebnis der Einführung der Doppik und des daraus resultierenden fast ausnahmslos negativen Ergebnisplans alle Gebietskörperschaften mit einem Haushaltssicherungskonzept arbeiten? Und sollte schließlich nicht zukünftig das Ziel einer Kommune darin bestehen, dass die Auszahlungen für Investitionen mindestens die Höhe der Abschreibungen erreichen?

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