Lohnsteuerkarten werden durch den Bürgerservice ausgestellt und den Haushalten zugestellt. Sie können auch persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden. Zuständige Meldebehörde ist diejenige, in welcher die Bürgerinnen und Bürger zum 20.09. (Stichtag) hauptwohnlich gemeldet sind.
Sollte eine Lohnsteuerkarte verloren gehen, ist die gebührenpflichtige Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte möglich.
Möchten Sie Ihre Lohnsteuerkarte ändern, sind die Änderungen vom Bürgerservice einzutragen. Möchten Verheiratete ihre Steuerklassen ändern, legen Sie bitte beide Lohnsteuerkarten vor.
Die Eintragung des Kinderfreibetrages für Kinder über 18 Jahre wird vom zuständigen Finanzamt vorgenommen.
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