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| Allgemeine Informationen |
Fahrerlaubnisanträge können im Bürgerservice abgegeben werden. Nach Prüfung der Vollständigkeit der Meldedaten werden die Anträge ans Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Eine weitere Bearbeitung erfolgt dort.
Ausnahme: Fahrerlaubnisanträge für Jugendliche, die mit 17 Jahren ihren Führerschein erwerben, können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten direkt beim Bürgerservice abgegeben werden.
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| Benötigte Unterlagen |
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag inkl. Ersthelfer-Nachweis und Sehtestbescheinigung
Dem ausgefüllten Fahrerlaubnisantrag ist laut § 21 Fahrerlaubnis- verordnung seit dem 30.10.2008 ein biometrisches Lichtbild beizufügen.
Bei Fahrerlaubnisanträgen zum Fahren mit 17 Jahren muss weiterhin von der eingetragenen Begleitperson eine Führerschein- und Personalausweiskopie abgegeben werden.
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| Gebühren |
Die Gebühren für die Fahrerlaubnisanträge setzen sich wie folgt zusammen.
| Antragsart |
Gebühren
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| Ersterteilung |
43,40 €
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Ersterteilung M/L/S/T
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42,60 €
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| Erweiterung mit Probe |
43,40 €
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| Erweiterung ohne Probe |
42,60 €
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| Ersterteilung mit 17 Jahren |
51,10 € |
| Führerschein mit 17 Jahren- Erweiterung mit Probe |
51,10 € |
| Führerschein mit 17 Jahren- Erweiterung ohne Probe |
50,30 € |
| Begleitperson zum Führerschein mit 17 Jahren |
7,50€ |
| Zweiter Führerschein |
8,70€ |
In den angegebenen Gebühren sind 5,10 € Gebühren für die Bestätigung der Meldedaten enthalten.
Zuständig: Bürgerservice Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen Telefon: 03375 / 273 373 Fax: 03375 / 273 386 kw.buergerservice@stadt-kw.brandenburg.de
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