Die Laubentsorgung wird auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung durchgeführt (§3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen, sowie deren Anlage).
Hierbei wird das Laub der Straßenbäume von den Anliegern am Straßenrand zusammen geharkt und zentral durch die Stadt aufgenommen und entsorgt.
|