Nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen, für die eine Verkehrsbelastung von über 6 Mill. Kfz/a ermittelt wurde, zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet.
Bei den in Königs Wusterhausen betroffenen Straßen handelt es sich um die Autobahn BAB A 10 und einen Abschnitt der B 179 im Bereich der Schloss- / Cottbuser Straße.
Nach dem Lärmaktionsplan wurden die höchsten Immissionspegel an der Wohnbebauung entlang der B 179 zwischen der Scheeder- und der Luckenwalder Straße und entlang der A 10 in den Ortsteilen Niederlehme und Zernsdorf ermittelt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf der Sitzung am 15.12.2008 den Selbstbindungsbeschluss zum Lärmaktionsplan gefasst.
Informationen zum Lärmaktionsplan einschließlich der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung finden sie hier.
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