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FAQ im Bürgerservice
30.03.2011 Druckversion Artikel versenden
Lohnsteuerkarten 2010/2011

Seit 01.01.2011 ist für alle Änderungen hinsichtlich der Eintragung von Kinderfreibeträgen oder Lohnsteuerklassenwechsel das Finanzamt Königs Wusterhausen zuständig.

Dort werden auf Antrag und bei Vorlage der entsprechenden Schulbescheinigungen oder Verträge die jeweiligen Kinderfreibeträge eingetragen.

Bitte legen Sie neben den Steuerkarten und den Personalausweisen/Reisepässen die Geburtsurkunden der Kinder oder die steuerliche Lebensbescheinigung (für Kinder, die nicht in unserem Zuständigkeitsbereich gemeldet sind) vor.

Steuerliche Lebensbescheinigungen werden von den zuständigen Meldebehörden der Gemeinden/Städten ausgestellt, in welcher/welchem das minderjährige Kind gemeldet ist. Die steuerlichen Lebensbescheinigungen haben eine dreijährige Gültigkeitsdauer.

Lonsteuerklassenwechsel werden bei Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ebenso zu den bekannten Öffnungszeiten im Finanzamt vorgenommen.

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neue PLZ ab 01.01.2009 und Straßenumbenennungen

Seit dem 01.01.2009 gelten neue Postleitzahlen (PLZ) für die zur Stadt Königs Wusterhausen gehörenden Ortsteile.
Nähere Informationen zu den erfolgten Straßenumbenennungen und die neuen PLZ erhalten Sie hier.

Bei den bisher gültigen Personalausweisen ist eine Änderung der PLZ nicht nötig, da diese nicht auf den Ausweisen ausgegeben werden. Zur Änderung Ihrer KfZ-Zulassungen wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt.

Personalausweisänderungen zu den erfogten Straßenumbenennungen erfolgen weiterhin im Bürgerservice.

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Fahrschulanträge

Laut § 21 Fahrerlaubnisverordnung sind seit dem 30.10.2008 biometrische Lichtbilder den Fahrschulanträgen beizufügen.

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Wissenswertes
Standort
Bürgerservice
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 273 373
Fax: (03375) 273 386
» E-Mail an den Bürgerservice
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vorhanden
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alle weiteren Fachbereiche
Montag von 9-12 Uhr
Dienstag von 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 13-17 Uhr
Freitag von 7.30-12 Uhr
Öffnungszeiten
des Bürgerservice
Montag von 8-13 Uhr
Dienstag von 8-19.30 Uhr
Mittwoch von 8-13 Uhr
Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 7-12 Uhr

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