Sollten Änderungen hinsichtlich der Eintragung von Kinderfreibeträgen für Kinder über 18 Jahre erforderlich sein, wenden Sie sich bitte direkt ans Finanzamt Königs Wusterhausen. Dort werden auf Antrag und bei Vorlage der entsprechenden Schulbescheinigungen oder Verträge die jeweiligen Kinderfreibeträge eingetragen.
Eintragungen von Kinderfreibeträgen für minderjährige Kinder werden im Bürgerservice vorgenommen. Bitte legen Sie neben den Steuerkarten und den Personalausweisen/Reisepässen die Geburtsurkunden der Kinder oder die steuerliche Lebensbescheinigung (für Kinder, die nicht in unserem Zuständigkeitsbereich gemeldet sind) vor.
Steuerliche Lebensbescheinigungen werden von den zuständigen Meldebehörden der Gemeinden/Städten ausgestellt, in welcher/welchem das minderjährige Kind gemeldet ist. Die steuerlichen Lebensbescheinigungen haben eine dreijährige Gültigkeitsdauer.
Änderungen der Steuerklassen erfolgen bei Vorlage der Steuerkarten und des Personalausweises/Reisepasses zu unseren Öffnungszeiten im Bürgerservice.
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