Seit 01.01.2011 ist für alle Änderungen hinsichtlich der Eintragung von Kinderfreibeträgen oder Lohnsteuerklassenwechsel das Finanzamt Königs Wusterhausen zuständig.
Dort werden auf Antrag und bei Vorlage der entsprechenden Schulbescheinigungen oder Verträge die jeweiligen Kinderfreibeträge eingetragen.
Bitte legen Sie neben den Steuerkarten und den Personalausweisen/Reisepässen die Geburtsurkunden der Kinder oder die steuerliche Lebensbescheinigung (für Kinder, die nicht in unserem Zuständigkeitsbereich gemeldet sind) vor.
Steuerliche Lebensbescheinigungen werden von den zuständigen Meldebehörden der Gemeinden/Städten ausgestellt, in welcher/welchem das minderjährige Kind gemeldet ist. Die steuerlichen Lebensbescheinigungen haben eine dreijährige Gültigkeitsdauer.
Lonsteuerklassenwechsel werden bei Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ebenso zu den bekannten Öffnungszeiten im Finanzamt vorgenommen.
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