Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten,
benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass. Deutschland hat als
einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen
Merkmalen eingeführt:
Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe
ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester
biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein
digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke
hinterlegt. Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6
Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer
10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Bereits ausgegebene
Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige
Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November
2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass beträgt ca. 4 Wochen nach Antragstellung.
Soll ein Reisepass kurzfristig ausgestellt werden, besteht die Möglichkeit einen Express-Reisepass gegen Aufpreis zu beantragen. Hier beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 5 Werktage nach Antragstellung.
Informationen zur Beantragung von Kinderreisepässen finden Sie hier.
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