Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt ist ein
klassisches Querschnittsamt, das eine lange Tradition hat. Ihr Ursprung liegt
der Erkenntnis zugrunde, dass die mit den Abgaben der Bürger arbeitende
öffentliche Verwaltung über ihre Finanzwirtschaft Rechenschaft ablegen muss.
Damit die Prüfungstätigkeit
unbeeinflusst von den zu prüfenden Bereichen wirksam und objektiv durchgeführt
werden kann, besitzt das Rechnungsprüfungsamt eine Sonderstellung. Obwohl
organisatorisch der Verwaltung als Stabsstelle zugeordnet, ist es nicht wie
andere Organisationseinheiten dem Bürgermeister als Leiter der Verwaltung
unterstellt, sondern unmittelbar der Gemeindevertretung verantwortlich und in
seiner sachlichen Tätigkeit ihr unmittelbar unterstellt.
Die Gemeindevertretung bestellt den
Leiter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes und beruft sie ab.
Die Gemeindevertretung, der
Hauptausschuss und der Bürgermeister haben das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt
Aufträge zu erteilen. Hinsichtlich der sachlichen Aufgabenerledigung ist das
Rechnungsprüfungsamt jedoch unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Das Rechnungsprüfungsamt hat im
Wesentlichen folgende Aufgaben, die sich aus der Brandenburgischen
Kommunalverfassung und der Rechnungsprüfungsordnung ergeben:
-
Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
-
Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur
Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
-
Prüfung der Zahlungsabwicklung und der Liquiditätsplanung
der Stadt und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Kassenprüfung
-
Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit
- Prüfung der Programme zur Ermittlung von Ansprüchen und
Zahlungsverpflichtungen, für die Finanzbuchhaltung und die Zahlungsabwicklung
sowie zur elektronischen Speicherung von Büchern und Belegen
-
Prüfung der Verwendung von kommunalen Zuwendungen und
Garantieverpflichtungen bei übertragenen Aufgaben, soweit sich die Stadt eine
solche vorbehalten hat
- Prüfung von Auszahlungen vor ihrer Zuleitung an die Kasse
-
Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafter oder
Aktionär in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
-
Prüfung aller der Beschlussfassung unterliegenden über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
-
Prüfung von finanziell bedeutsamen Beschlussvorlagen
Vorrangiges Ziel der Prüfung ist, zur
Verbesserung des Verwaltungshandelns beizutragen; einen rechtmäßigen,
sachgerechten, und wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern sicherzustellen.
Dazu wird aufgezeigt, wo das Verwaltungshandeln optimiert werden kann. Mängel
sollen möglichst frühzeitig ausgeschaltet oder durch Prävention verhindert
werden.
Bei Fragen zum Datenschutz, die sich
auf Dienstleistungen der Stadt Königs Wusterhausen beziehen, ist das
Rechnungsprüfungsamt unmittelbarer Ansprechpartner.
|