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Rechnungsprüfungsamt
26.01.2009 Druckversion Artikel versenden

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

Das Rechnungsprüfungsamt ist ein klassisches Querschnittsamt, das eine lange Tradition hat. Ihr Ursprung liegt der Erkenntnis zugrunde, dass die mit den Abgaben der Bürger arbeitende öffentliche Verwaltung über ihre Finanzwirtschaft Rechenschaft ablegen muss.

Damit die Prüfungstätigkeit unbeeinflusst von den zu prüfenden Bereichen wirksam und objektiv durchgeführt werden kann, besitzt das Rechnungsprüfungsamt eine Sonderstellung. Obwohl organisatorisch der Verwaltung als Stabsstelle zugeordnet, ist es nicht wie andere Organisationseinheiten dem Bürgermeister als Leiter der Verwaltung unterstellt, sondern unmittelbar der Gemeindevertretung verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihr unmittelbar unterstellt.

Die Gemeindevertretung bestellt den Leiter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes und beruft sie ab.

Die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss und der Bürgermeister haben das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge zu erteilen. Hinsichtlich der sachlichen Aufgabenerledigung ist das Rechnungsprüfungsamt jedoch unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

Das Rechnungsprüfungsamt hat im Wesentlichen folgende Aufgaben, die sich aus der Brandenburgischen Kommunalverfassung und der Rechnungsprüfungsordnung ergeben:

  • Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
  • Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
  • Prüfung der Zahlungsabwicklung und der Liquiditätsplanung der Stadt und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Kassenprüfung
  • Prüfung von Vergaben
  • Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Prüfung der Programme zur Ermittlung von Ansprüchen und Zahlungsverpflichtungen, für die Finanzbuchhaltung und die Zahlungsabwicklung sowie zur elektronischen Speicherung von Büchern und Belegen
  • Prüfung der Verwendung von kommunalen Zuwendungen und Garantieverpflichtungen bei übertragenen Aufgaben, soweit sich die Stadt eine solche vorbehalten hat
  • Prüfung von Auszahlungen vor ihrer Zuleitung an die Kasse
  • Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafter oder Aktionär in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Prüfung aller der Beschlussfassung unterliegenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
  • Prüfung von finanziell bedeutsamen Beschlussvorlagen

Vorrangiges Ziel der Prüfung ist, zur Verbesserung des Verwaltungshandelns beizutragen; einen rechtmäßigen, sachgerechten, und wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern sicherzustellen. Dazu wird aufgezeigt, wo das Verwaltungshandeln optimiert werden kann. Mängel sollen möglichst frühzeitig ausgeschaltet oder durch Prävention verhindert werden.

Bei Fragen zum Datenschutz, die sich auf Dienstleistungen der Stadt Königs Wusterhausen beziehen, ist das Rechnungsprüfungsamt unmittelbarer Ansprechpartner.

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