Barrierefreie Textversion Home Kontakt Stadtplan Impressum
Suche
Königs Wusterhausen » Rathaus Online » Bürgerservice » Lebenslagen von A bis Z
Aktuelles aus dem Rathaus
Kommunalpolitik/Wahlen
Verwaltung
Bürgerservice
Standesamt
Formulare
Lebenslagen von A bis Z
Öffentliche Adressen
Gebühren für Pass- und Meldewesen
Fundsachen
Häufig gestellte Fragen
Ortsrecht
Medienservice
Publikationen
Ausbildung/Stellen
Neues Rechnungswesen
Ausschreibungen
Planen und Bauen
Entwicklung Funkerberg
 
Bestattungskosten - Sozialhilfe
27.01.2009 Druckversion Artikel versenden
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses - sofern sie nicht selbst Erben sind - einfordern können.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Zuständig:

  • wenn der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
  • wenn der Verstorbene keine Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt des Sterbeortes des Verstorben

Landkreis Dahme-Spreewald
Dezernat IV - Sozialamt 
Beethovenweg 14 a/b 
15907 Lübben 
Telefon: 03546/20-1701

Voraussetzungen:

  • Die Kosten der Bestattung sind unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen.
  • Der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen.
  • Die Erben sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
  • Es gibt keine anderen Personen, die zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden können.

Ablauf:

Bei der zuständigen Stelle ist ein schriftlicher Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen.

Unterlagen:

  • Sterbeurkunde
  • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere: lückenlose Girokontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Geldanlagen, Wohneigentum, Versicherungssumme von Lebensversicherungen, Zeitwert des Kraftfahrzeugs, Bausparguthaben und Ähnliches

Nachweise des Antragstellers:

  • Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung
  • Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten drei Monate
  • Angaben zu weiteren Angehörigen des Verstorbenen
  • Nachweise über die Vermögensverhältnisse
  • Nachweise der monatlichen Belastungen
  • Mietvertrag und letzte Mieterhöhungserklärung des Vermieters (aktuelle Mieterhöhung)
  • Falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts

Frist:

Der Antrag kann vor oder auch noch nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen.

Kosten:

Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, bestimmt das Sozialamt nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstbeträge. Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.

Üblicherweise werden die Kosten eines einfachen Sargs sowie eines Holzkreuzes übernommen. Über die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen sowie über die Übernahme der Kosten für einen steinernen Grabstein wird im Einzelfall entschieden.

Haben sich die Angehörigen für eine Feuerbestattung entschieden, kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Urne übernehmen.

Rechtsgrundlagen:

nach oben
Wissenswertes
Standort
Bürgerservice
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 273 373
Fax: (03375) 273 386
» E-Mail an den Bürgerservice
Parkplätze sind am Haus
vorhanden
Öffnungszeiten
Verwaltung / Standesamt
alle weiteren Fachbereiche
Montag von 9-12 Uhr
Dienstag von 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 13-17 Uhr
Freitag von 7.30-12 Uhr
Öffnungszeiten
des Bürgerservice
Montag von 8-13 Uhr
Dienstag von 8-19.30 Uhr
Mittwoch von 8-13 Uhr
Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 7-12 Uhr

Veranstaltungskalender
Aktuelle Veranstaltungen aus Königs Wusterhausen
Stadtplan
Wetter
Das aktuelle Wetter im Landkreis Dahme-Spreewald