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Angleichungserklärung
03.06.2009 Druckversion Artikel versenden

Eine Namensbestimmung nach Artikel 47 EGBGB oder § 94 BVFG kann durch Personen erfolgen, die ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und fortan deutschem Recht unterliegen (das heißt, z.B. Ablegung von Vatersnamen, Eindeutschung von Vornamen).
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung nach Artikel 47 EGBGB und § 94 BVFG,
ist das Standesamt am Wohnsitz einer Person.

Eine Namensangleichungserklärung nach Artikel 47 EGBGB ist gebührenpflichtig, dagegen ist eine Erklärung von einem Spätaussiedler nach § 94 BVFG gebührenfrei.


Zuständig:
Standesamt Königs Wusterhausen
Schloßstr. 3
15711 Königs Wusterhausen

Ansprechpartner:
Angela Klauke; Telefon: 03375/273-501, Fax: 03375/273-504

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Wissenswertes
Standort
Bürgerservice
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 273 373
Fax: (03375) 273 386
» E-Mail an den Bürgerservice
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Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 13-17 Uhr
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Öffnungszeiten
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Dienstag von 8-19.30 Uhr
Mittwoch von 8-13 Uhr
Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 7-12 Uhr

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