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Lebenspartnerschaft, gleichgeschlechtliche
06.05.2010 Druckversion Artikel versenden

Die Begründung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erfolgt ab dem 23.04.2009 unter Mitwirkung des Standesamtes.

Voraussetzung für die Anmeldung der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in Königs Wusterhausen:
Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in der Stadt Königs Wusterhausen, in den Gemeinden Bestensee, Heidesee oder Wildau. Wohnt keiner der beiden Partner in Königs Wusterhausen oder in den zum Standesamtsbezirk dazugehörigen Gemeinden, ist das Standesamt Königs Wusterhausen für die Anmeldung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht zuständig.
Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist aber in Königs Wusterhausen möglich. Die Anmeldung muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, bedarf es hier einer umfangreichen persönlichen Beratung.


Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (Vorlage eines gültigen
Ausweisdokumentes bei der Anmeldung der Begründung
einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und bei
der Begründung der Lebenspartnerschaft)
- Begl. Abschrift aus dem Geburtseintrag
- ggf. Einbürgerungsurkunde (wenn einer der Verlobten nicht  
von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat,
ist die Einbürgerungsurkunde im Original vorzulegen)
- Geburtsurkunden - Kinder (Urkunden sind beim
Geburtenstandesamt der Kinder erhältlich)
- Bei Auslandsbeteiligung sind gesonderte Dokumente vorzulegen.

Benötigte Unterlagen, wenn eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen:
Wer schon einmal verheiratet war, muss zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Eheurkunde der letzten Ehe, (ggf. begl. Abschrift aus dem Familienbuch der letzen Ehe) und das rechtskräftige Scheidungsurteil, vorlegen. Bei vorheriger Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, muss die Lebenspartnerschaftsurkunde und der Auflösungsvermerk eingereicht werden. Liegt die Eheurkunde oder der Auszug aus dem Eheregister nicht mehr vor, muss diese neu vom zuständigen Standesamt angefordert werden. Zusätzlich zur unmittelbaren vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden.
Bei Auflösung durch Tod eines Ehegatten, ist zusätzlich zu der Eheurkunde die Sterbeurkunde vorzulegen.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde (falls nicht mehr vorhanden), ist bei der Behörde erhältlich, wo die Lebenspartnerschaft begründet worden ist.
Am besten, man bringt alle vorhanden Dokumente mit, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen.

Gebühren – gesetzliche Grundlage -
§ 72 Personenstandsgesetz

(6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern des Landes Brandenburg (Gesetz- und Verordnungsblatt 2008 Teil II vom 30.12.2008, Seite 508)

Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer
Lebenspartnerschaft für zwei Deutsche             40,00 Euro    
Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer
Lebenspartnerschaft mit Auslandsbeteiligung     80,00 Euro

Ab 01.01.2009 ist eine Gebühr für die Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft zu entrichten. Hier wird unterschieden zwischen:

Mitwirkung in den Amtsräumen und
während der allgemeinen Öffnungszeiten,          30,00 Euro
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten         50,00 Euro
Mitwirkung außerhalb der Amtsräume und
während der allgemeinen Öffnungszeiten,           60,00 Euro
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten          80,00 Euro

weitere Gebühren:
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde                     10,00 Euro
Eine Namenserklärung                                      20,00 Euro
Nutzungsgebühr des Trauzimmers
im Kavalierhaus                                              110,00 Euro
Stammbuch         -                      unterschiedliche Preise        

Zuständig:
Standesamt Königs Wusterhausen
Schloßstr. 3
15711 Königs Wusterhausen

Ansprechpartner:
Angela Klauke; Telefon: 03375/273-501, Fax: 03375/273-504

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