Die Begründung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erfolgt ab dem 23.04.2009 unter Mitwirkung des Standesamtes.
Voraussetzung für die Anmeldung der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in Königs Wusterhausen: Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in der Stadt Königs Wusterhausen, in den Gemeinden Bestensee, Heidesee oder Wildau. Wohnt keiner der beiden Partner in Königs Wusterhausen oder in den zum Standesamtsbezirk dazugehörigen Gemeinden, ist das Standesamt Königs Wusterhausen für die Anmeldung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht zuständig. Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist aber in Königs Wusterhausen möglich. Die Anmeldung muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, bedarf es hier einer umfangreichen persönlichen Beratung.
Benötigte Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass (Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bei der Anmeldung der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und bei der Begründung der Lebenspartnerschaft) - Begl. Abschrift aus dem Geburtseintrag - ggf. Einbürgerungsurkunde (wenn einer der Verlobten nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original vorzulegen) - Geburtsurkunden - Kinder (Urkunden sind beim Geburtenstandesamt der Kinder erhältlich) - Bei Auslandsbeteiligung sind gesonderte Dokumente vorzulegen.
Benötigte Unterlagen, wenn eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen: Wer schon einmal verheiratet war, muss zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Eheurkunde der letzten Ehe, (ggf. begl. Abschrift aus dem Familienbuch der letzen Ehe) und das rechtskräftige Scheidungsurteil, vorlegen. Bei vorheriger Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, muss die Lebenspartnerschaftsurkunde und der Auflösungsvermerk eingereicht werden. Liegt die Eheurkunde oder der Auszug aus dem Eheregister nicht mehr vor, muss diese neu vom zuständigen Standesamt angefordert werden. Zusätzlich zur unmittelbaren vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden. Bei Auflösung durch Tod eines Ehegatten, ist zusätzlich zu der Eheurkunde die Sterbeurkunde vorzulegen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde (falls nicht mehr vorhanden), ist bei der Behörde erhältlich, wo die Lebenspartnerschaft begründet worden ist. Am besten, man bringt alle vorhanden Dokumente mit, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen. Gebühren – gesetzliche Grundlage - § 72 Personenstandsgesetz (6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern des Landes Brandenburg (Gesetz- und Verordnungsblatt 2008 Teil II vom 30.12.2008, Seite 508) Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft für zwei Deutsche 40,00 Euro Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Auslandsbeteiligung 80,00 Euro Ab 01.01.2009 ist eine Gebühr für die Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft zu entrichten. Hier wird unterschieden zwischen:
Mitwirkung in den Amtsräumen und während der allgemeinen Öffnungszeiten, 30,00 Euro außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 50,00 Euro Mitwirkung außerhalb der Amtsräume und während der allgemeinen Öffnungszeiten, 60,00 Euro außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 80,00 Euro weitere Gebühren: Eine Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 Euro Eine Namenserklärung 20,00 Euro Nutzungsgebühr des Trauzimmers im Kavalierhaus 110,00 Euro Stammbuch - unterschiedliche Preise Zuständig: Standesamt Königs Wusterhausen Schloßstr. 3 15711 Königs Wusterhausen Ansprechpartner: Angela Klauke; Telefon: 03375/273-501, Fax: 03375/273-504 |