Bekanntmachung
2-streifiger Neubau der Bundesstraße (B) 179, Ortsumgehung Königs Wusterhausen, von Bau-km
0+035 bis 3+757 einschließlich
- Anpassung der B 179alt im Abschnitt 180 zwischen km 1,324 und 1,552 sowie Abstufung der
bisherigen Ortsdurchfahrt zur Gemeindestraße,
- Anpassung der Landesstraße (L) 30 von Bau-km 0+000 bis 0+338 und Herstellung einer Verbindung
zur B 179 (ca. 200 m) sowie Abstufung zwischen der alten und der neuen B 179 zur Gemeindestraße,
- Anpassung der L 40 im Bereich des Knotenpunktes B 179/L 40,
- Abbindung der Gemeindestraße „Straße zum ehemaligen Funkgelände“ und Umverlegung nördlich
neben die B 179 (im Bereich von ca. Bau-km 0+440 bis 0+920 der B 179)
- Ausbau der Gemeindestraße „Hofjagdweg“ beginnend an der L 30 auf einer Länge von ca. 600 m,
- Neubau einer Gemeindestraße in der Baulast der Stadt Mittenwalde beginnend an der Gemeindestraße
„Straße zum Forsthaus“ (im Bereich von ca. Bau-km 1+520 bis 1+920 der B 179),
- Umverlegung eines Gewässers II. Ordnung auf einer Länge von ca. 90 m (im Bereich von ca. Bau-km
1+779 bis 1+808 der B 179),
-landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen
und Neubau eines gemeinsamen Geh- und Radweges als Gemeindestraße zwischen der L 40
und der Gemeindestraße „Hofjagdweg“ (imBereich von ca. Bau-km 3+160 bis 3+757 östlich
der B 179) in den Städten Königs Wusterhausen (Gemarkungen Deutsch Wusterhausen, Königs
Wusterhausen, Niederlehme und Zeesen) und Mittenwalde (Gemarkung Schenkendorf) sowie
weitere landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen im Amt Schenkenländchen (Gemarkung Klein
Köris) und in der Gemeinde Heidesee (Gemarkungen Gräbendorf und Gussow)
im Landkreis Dahme-Spreewald