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Standesamt
09.11.2011 Druckversion Artikel versenden

Die Stadt Königs Wusterhausen bietet 2 Trauzimmer an. Das „kleine“ Trauzimmer ( max. 15 Personen ) befindet sich in der Schlossstr. 3 im Verwaltungsgebäude und das „große“ Trauzimmer ( max. 30 Personen ) befindet sich in den Kavaliershäusern vom Schloss Königs Wusterhausen.

 

Falls Sie etwas ausgefallener in den Hafen der Ehe schippern wollen, bietet Ihnen das Standesamt Königs Wusterhausen eine Schiffstrauung auf einem der Schiffe der Reederei Rolf Fußwinkel an.

Der Heimathafen der Reederei befindet sich in Zeuthen, die Trauung findet am Bootssteg von „Riedels Landgasthof“ in Königs Wusterhausen statt.

 

Über die Räumlichkeiten der Trauzimmer der Stadt Königs Wusterhausen sowie der Reederei Fußwinkel können Sie sich hier einen Eindruck verschaffen.

 

Nachfolgend finden Sie einen kleinen Einblick in das Aufgabengebiet des Standesamtes sowie eine Kurzübersicht der anfallenden Kosten.

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Aufgaben

Das Standesamt ist in folgenden Angelegenheiten für Sie da!

Ihr Kind ist geboren?

Herzlichen Glückwunsch von der Stadt Königs Wusterhausen!

Sie benötigen jetzt eine Geburtsurkunde für Ihr Kind.

Ist Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren?

Das Krankenhaus, in dem Ihr Kind zur Welt gekommen ist, teilt dem zuständigen Standesamt die Geburt mit. Nach telefonischer Kontaktaufnahme wird Ihnen dann die Geburtsurkunde ausgehändigt.

Das Standesamt, welches die Geburt registriert hat, teilt u. a. Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt die Geburt des neuen Bürgers mit.

Ist Ihr Kind zu Hause geboren?

Lassen Sie sich von der Hebamme bzw. dem Arzt eine Bescheinigung geben. Mit dieser gehen Sie dann zum zuständigen Standesamt und beantragen die Geburtsurkunde.

Sie wollen heiraten?

Zuständig für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnsitz).

Die Eheschließung kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.

Sie wollen eine Lebenspartnerschaft begründen ?

Die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat.
Die Begründung der Lebenspartnerschaft kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.

Sie müssen einen Sterbefall beurkunden lassen?

Ein Familienmitglied ist gestorben?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr zuständiges Standesamt oder an ein Bestattungsinstitut.

Weitere Aufgaben :

- Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland

- Fortführung aller Personenstandsregister

- Entgegennahme von Erklärungen zur Anerkennung der Vater- und Mutterschaft

- Entgegennahme von Anträgen und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

- Entgegennahme von Namenserklärungen

 

Weitere ausführliche Informationen zu oben genannten Aufgabengebieten finden Sie auf unserer Internetseite in den Lebenslagen A-Z.

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Gebühren

Alle gesetzlichen Gebühren auf einen Blick :

Die Anmeldung zur Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft (Prüfung)
für zwei Deutsche                                                           40,00 €  
Die Anmeldung zur Eheschließung / Begründung
mit Auslandsbeteiligung, zusätzlich je ausl. Recht               20,00 €

 

Ab 01.01.09 ist eine Gebühr für die Vornahme der Eheschließung /Begründung zu entrichten.

Hier wird unterschieden zwischen:

- Vornahme der Eheschließung / Begründung in den Amtsräumen und
während der allgemeinen Öffnungszeiten,                           30,00 €
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten,                         50,00 €
- Vornahme der Eheschließung / Begründung außerhalb der Amtsräume
und während der allgemeinen Öffnungszeiten,                     60,00 €
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten,                         80,00 €

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt:
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist,                       40,00 €
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist,

je zusätzliches ausl. Recht                                                 20,00 €

Wird ein Ehefähigkeitszeugnis für einen Ausländer/ Ausländerin
beschafft, beträgt die Ausstellung                                      40,00 €

Es können weitere Kosten entstehen bei Auslandsbeteiligung.

weitere Gebühren:
- jede Personenstandsurkunde                                           10,00 €
- Namenserklärung                                                           20,00 €

- Versicherung an Eides statt                                              30,00 €
- Nutzungsgebühr des Trauzimmers im Kavalierhaus           110,00 €

Auf Wunsch werden Stammbücher zu unterschiedlichen Preisen verkauft.

 

Eine Urkunde können Sie auch hier online beantragen.

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Kontakt

Standesamt Stadt Königs Wusterhausen

Schlossstr. 3

15711 Königs Wusterhausen

  • Tel: 03375 / 273 - 501 Frau Klauke
  • Tel: 03375 / 273 - 502 Frau Jannsohn
  • Tel: 03375 / 273 - 503 Frau Natusch
  • Fax: 03375 / 273 - 504

 

E-mail: kw.standesamt@stadt-kw.brandenburg.de

 

Öffnungszeiten :

Montag          09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag        09.00 - 12.00 Uhr und 14.00- 18.00 Uhr

Mittwoch        geschlossen

Donnerstag    13.00 - 17.00 Uhr

Freitag           07.30 - 12.00 Uhr

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Wissenswertes
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Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 273-501 ,-502
Fax: (03375) 273-504
» E-Mail an das Standesamt
Öffnungszeiten Standesamt
Montag von 9-12 Uhr
Dienstag von 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch geschlossen
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Öffnungszeiten Bürgerservice
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Dienstag von 8-19.30 Uhr
Mittwoch 8-13 Uhr
Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 7-12 Uhr

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