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Ausweispflicht ab dem 16. Geburtstag
23.11.2011 Druckversion Artikel versenden
Ab wann kann man einen Personalausweis beantragen?

Gemäß Personalausweisgesetz besteht eine Ausweispflicht ab Vollendung des 16. Lebensjahres, also mit dem 16. Geburtstag.

Der erste Ausweis ist immer etwas Besonderes und möchte so schnell wie möglich in den eigenen Händen gehalten werden.

Darum an eine rechtzeitige Beantragung denken!!

Was ihr alles mitbringen müsst, haben wir hier für euch zusammengestellt :

  • schriftliche Zustimmung von dem Elternteil oder Sorgeberechtigten, das nicht anwesend sein kann, zur Ausstellung des Personalausweises
  • bei allein sorgeberechtigten Elternteilen ist der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige  Scheidungsurteil vorzulegen.
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • die Geburtsurkunde
  • soweit vorhanden, der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
  • die Gebühr von 22,80 €

Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computerunterstützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

Einen PIN-Brief bekommen alle Antragssteller, die bei Beantragung 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Ab dem 16. Geburtstag ist die elektronische Online-Ausweisfunktion vollständig nutzbar.

Weitere Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis erhaltet ihr unter :

www.personalausweisportal.de

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Bürgerservice
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Telefon: (03375) 273 373
Fax: (03375) 273 386
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