Das Grundstück ist unbebaut. Die Bebauung des im Innenbereich liegenden Grundstückes orientiert sich gemäß § 34 BauGB an der Umgebungsbebauung.
Das Grundstück ist mit einem eingeschossigen Wohnhaus mit ausgebautem Satteldach bebaubar.
Weitere Auskünfte zur Bebauung sind in der Stabsstelle Stadtplanung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Verwaltungsgebäude Schlossstraße 3 unter der Telefonnummer 03375 273 325, einzuholen.