Das Grundstück ist unbebaut. Die Bebauung des im Innenbereich liegenden Grundstückes orientiert sich entsprechend § 34 BauGB an der Umgebungsbebauung.
Eine Bebauung ist mit einem ein- bzw. dreigeschossigen (zwei plus Dach) Wohn- und Geschäftshaus möglich.
Weitere Auskünfte zur Bebauung sind im Sachgebiet Stadtplanung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Verwaltungsgebäude Schloßstraße 3, unter der Telefonnummer 03375-273 325 einzuholen.
Dieses Grundstück wird im Wege eines Grundstückskaufvertrages oder eines Erbbaurechtsvertrages vergeben.
Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages beträgt der Erbbauzins 6% p.a. für eine gewerbliche Nutzung, ausgehend vom Verkehrswert des Grund und Bodens und für eine Wohnnutzung 4% p.a..