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Bürgerservice
Ausweispflicht ab dem 16. Geburtstag
Gemäß Personalausweisgesetz besteht eine Ausweispflicht ab Vollendung des 16. Lebensjahres, also mit dem 16. Geburtstag. Der erste Ausweis ist immer etwas Besonderes und möchte so schnell wie möglich in den eigenen Händen gehalten werden.  _mehr
Bürgerservice erleichtert "Behördengänge"
Tipps und Informationen aus unserem Bürgerservice gibt es hier  _mehr
Übermittlungssperre zur Wehrerfassung
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung“ Nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind.  _mehr
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Wissenswertes
Standort
Bürgerservice
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: (03375) 273 373
Fax: (03375) 273 386
» E-Mail an den Bürgerservice
Parkplätze sind am Haus
vorhanden
Öffnungszeiten
Verwaltung / Standesamt
alle weiteren Fachbereiche
Montag von 9-12 Uhr
Dienstag von 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 13-17 Uhr
Freitag von 7.30-12 Uhr
Öffnungszeiten
des Bürgerservice
Montag von 8-13 Uhr
Dienstag von 8-19.30 Uhr
Mittwoch von 8-13 Uhr
Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 7-12 Uhr

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