Keine Erhöhung des Nutzungsentgeltes für Garagen ab dem 01.01.2023

28.03.2023 Seite drucken

Im aktuell gültigem Garagennutzungsvertrag ist eine Erhöhung des Nutzungsentgeltes um die gesetzliche Umsatzsteuer ab 01.01.2021 gemäß der gültigen Neuregelung des §2b Umsatzsteuergesetz vereinbart worden. Diese Übergangsregelung wurde bereits um 2 Jahre verlängert.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 02.12.2022 wurde die Umsatzsteuerfrist weiterhin bis zum 31.12.2024 ausgesetzt. Die zwingende Anwendung der Regelungen des § 2b Umsatzsteuergesetz ergibt sich damit erst ab dem 01.01.2025 (vgl. § 27 Abs. 22a UStG). 

Das Nutzungsentgelt bleibt aufgrund der Gesetzesänderung wie gehabt bei 76,69 € oder 120,00 € jährlich pro Garage - es wird erst zum 01.01.2025 um die dann gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht.