Im aktuell gültigem Garagennutzungsvertrag ist eine Erhöhung des Nutzungsentgeltes um die gesetzliche Umsatzsteuer ab 01.01.2021 gemäß der gültigen Neuregelung des §2b Umsatzsteuergesetz vereinbart worden. Diese Übergangsregelung wurde bereits um 2 Jahre verlängert.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 02.12.2022 wurde die Umsatzsteuerfrist weiterhin bis zum 31.12.2024 ausgesetzt. Die zwingende Anwendung der Regelungen des § 2b Umsatzsteuergesetz ergibt sich damit erst ab dem 01.01.2025 (vgl. § 27 Abs. 22a UStG).
Das Nutzungsentgelt bleibt aufgrund der Gesetzesänderung wie gehabt bei 76,69 € oder 120,00 € jährlich pro Garage - es wird erst zum 01.01.2025 um die dann gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht.