Auskunft aus dem Einwohnermelderegister

13.04.2017 Seite drucken

Allgemeine Informationen

Gegen Entrichtung einer Gebühr kann der Bürgerservice über einzelne bestimmte Einwohner, welche in unserer Stadt gemeldet sind oder waren, Auskunft erteilen (einfache Melderegisterauskunft). Voraussetzung ist die eindeutige Identifizierung des Einwohners durch mindestens drei übereinstimmenden Angaben. Sie beinhaltet Namen und Anschrift des Einwohners. Anfragen können nur persönlich oder durch einen formlosen schriftlichen Antrag gestellt werden. Auf schriftliche Anfrage und durch Nachweis des berechtigten Interesses kann eine erweiterte Melderegisterauskunft oder eine Auskunft mit einem erhöhten Suchaufwand (Archivauskunft) beantragt werden.

Gebühren

Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 10,- Euro.
Die Gebühr für eine Auskunft mit erhöhtem Suchaufwand (Archiv) richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.
Die Begleichung der Gebühren können per Überweisung auf nachfolgend genanntes Konto per Einzugsermächtigung erfolgen. Bitte achten Sie darauf, als Verwendungszweck Meldeauskunft PK 98-210020 anzugeben.

Bankverbindung:

Deutsche Bank
BIC             DEUTDEBB160
IBAN           DE13120700000332819200

Gläubiger ID der Stadt Königs Wusterhausen:

DE98ZZZ00000026626