Allgemeine Informationen
Gegen Entrichtung einer Gebühr kann der Bürgerservice über einzelne bestimmte Einwohner, welche in unserer Stadt gemeldet sind oder waren, Auskunft erteilen (einfache Melderegisterauskunft). Voraussetzung ist die eindeutige Identifizierung des Einwohners durch mindestens drei übereinstimmenden Angaben. Sie beinhaltet Namen und Anschrift des Einwohners. Anfragen können nur persönlich oder durch einen formlosen schriftlichen Antrag gestellt werden. Auf schriftliche Anfrage und durch Nachweis des berechtigten Interesses kann eine erweiterte Melderegisterauskunft oder eine Auskunft mit einem erhöhten Suchaufwand (Archivauskunft) beantragt werden.