Allgemeine Informationen:
Ein Elternteil und sein Ehegatte, kann dem Kind den durch die Eheschließung erworbenen Ehenamen erteilen.
Voraussetzung:
- Der Elternteil hat das alleinige, oder das gemeinsame Sorgerecht mit dem anderen Elternteil.
- Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil und dem Ehegatten.
- Beim gemeinsamen Sorgerecht mit dem anderen Elternteil muss dieser in die Einbenennung einwilligen.
- Führt das Kind den Namen des anderen Elternteil, ist ebenfalls dessen Zustimmung erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
- Negativbescheinigung vom Jugendamt (Nachweis - alleinige Sorgerecht)
- Haushaltsbescheinigung (Elternteil, Ehegatte und Kind müssen die gleiche Wohnanschrift besitzen)
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Eheurkunde, ggf. beglaubigte Familienbuchabschrift der Ehe des Elternteils
Zuständig:
Standesamt Königs Wusterhausen
Schlossstr. 3
15711 Königs Wusterhausen
Ansprechpartner:
Telefon: 03375 273-501, -502, 503
Fax: 03375 273-504