Allgemeine Informationen
Ein polizeiliches Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) muss persönlich beim zuständigen Meldeamt/Bürgerservice, wo man haupt- bzw. nebenwohnlich gemeldet ist, beantragt werden. Der Antrag wird an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an den Antragsteller zurückgeschickt. Der Verwendungszweck ist bei der Beantragung anzugegeben. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen.
Seit neustem können Sie Ihr Führungszeugnis auch online beantragen.
Voraussetzungen für die Beantragung im Internet:
Es müssen dafür der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist, sowie ein passendes Kartenlesegerät vorhanden sein. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Es wird eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann diese mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden mit der Post zugesandt.
Weitere Informationen erhalten Sie im veröffentlichten Artikel.