Allgemeine Informationen:
Wenn bei der Eheschließung/Lebenspartnerschaftsbegründung noch kein gemeinsamer Familienname bestimmt wurde, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Familiennamen abzugeben. Die nachträgliche Erklärung des gemeinsamen Familiennamens kann bei jedem Standesamt abgegeben werden.
Zuständig:
Standesamt Königs Wusterhausen
Schlossstr. 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 273-501, -502, -503
Fax: 03375 273-504
Familienname, gemeinsamer
01.11.2022
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