Allgemeine Informationen
Fahrerlaubnisanträge können im Bürgerservice abgegeben werden. Nach Prüfung der Vollständigkeit der Meldedaten werden die Anträge ans Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Eine weitere Bearbeitung erfolgt dort.
Ausnahme: Fahrerlaubnisanträge für Jugendliche, die mit 17 Jahren ihren Führerschein erwerben, können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten direkt beim Bürgerservice abgegeben werden.