Allgemeine Informationen
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Auf Antrag erhalten natürliche Personen Auskunft über die sie betreffende Eintragungen im Gewerbezentralregister. Für sich selbst als natürliche Person muss der Antrag persönlich bei der zuständigen Meldebehörde, im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen gestellt werden (Belegart GZR 3).
Juristische Person erhalten auf Antrag für das eigene Unternehmen Auskunft über eventuelle Eintragungen im Gewerbezentralregister. Der Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzende kann für sein Unternehmen, welches dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Königs Wusterhausen, in dem das Unternehmen die Hauptniederlassung bzw. eine Zweigniederlassung unterhält, den entsprechenden Antrag persönlich stellen. Die schriftliche oder telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Gleichlautend ist die Vertretung bei der Antragstellung, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt oder durch den Ehegatten, nicht möglich.
Bei der Beantragung muss der Verwendungszweck angegeben werden. Der Antrag wird vom Bürgerservice an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Das Bundesamt für Jusitz versendet die entsprechenden Auszüge aus dem Gewerbezentralregister an die Antragsteller.
Seit neustem können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen.
Voraussetzungen für die Beantragung im Internet:
Es müssen dafür der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist, sowie ein passendes Kartenlesegerät vorhanden sein. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Es wird eine Gebühr von 13 Euro pro Auszug aus dem Gewerbezentralregister erhoben. Im Online-Portal kann diese mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird mit der Post zugesandt.
Weitere Informationen erhalten Sie im veröffentlichten Artikel.