Allgemeine Information
Der Kinderreisepass ist für ein Jahr gültig und kann jährlich vor Ablauf der Gültigkeit maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Bei Kindern unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht. Zur Beantragung müssen die Kinder mit vorstellig sein.
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen. Deshalb sollte man sich vor Reiseantritt vergewissern, ob der Kinderreisepass im Reiseland akzeptiert wird. Auskunft erteilen unter anderem das Reisebüro oder das Auswärtige Amt.