Kinderreisepass

07.01.2021 Seite drucken

Allgemeine Information

Der Kinderreisepass ist für ein Jahr gültig und kann jährlich vor Ablauf der Gültigkeit maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Bei Kindern unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht. Zur Beantragung müssen die Kinder mit vorstellig sein.
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen. Deshalb sollte man sich vor Reiseantritt vergewissern, ob der Kinderreisepass im Reiseland akzeptiert wird. Auskunft erteilen unter anderem das Reisebüro oder das Auswärtige Amt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • Formlose Zustimmung des weiteren Sorgeberechtigten, wenn dieser verhindert ist
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sorgerechtsbescheinigung bei nichtehelichen Kindern oder ggf. ein Sorgerechtsbeschluss

Gebühren und Zuständigkeit

Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,- Euro und kann im Bürgerservice in der Schlossstr. 3 zu den gewohnten Öffnungszeiten beantragt werden.