Allgemeine Informationen
Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Den Personalausweis können Jugendliche bis zu 8 Wochen vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragen. Die Aushändigung erfolgt ab dem 16. Geburtstag.
Auf Antrag kann die Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr erfolgen. Hierbei müssen die Erziehungsberechtigten, sowie der Antragsteller anwesend sein. Eine gegenseitige formlose Bevollmächtigung ist zulässig. Liegt das Sorgerecht bei einem Elternteil, muss der entsprechende Beschluss vorgelegt werden.
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.
Besonderheiten bei Eheschließungen oder bei Namensänderungen:
Wenn sich der Familienname aufgrund einer Eheschließung oder nach der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geändert hat, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Eine Beantragung kann bereits erfolgen, wenn das Formular zur Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt ausgestellt wurde, frühestens jedoch 8 Wochen vor Eheschließung.
Bitte beachten Sie, dass nach einer Namensänderung auch der Reisepass und die Kfz-Papiere geändert werden müssen.
Mit einer Eheschließung ist auch eine Änderung der Lohnsteuerklasse beim Finanzamt verbunden.
Der Personalausweis ist für Antragsteller unter 24 Jahre ab Antragstellung 6 Jahre und für Antragsteller ab 24 Jahre ab Antragstellung 10 Jahre gültig.