Personalausweis

07.01.2021 Seite drucken

Allgemeine Informationen

Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Den Personalausweis können Jugendliche bis zu 8 Wochen vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragen. Die Aushändigung erfolgt ab dem 16. Geburtstag.
Auf Antrag kann die Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr erfolgen. Hierbei müssen die Erziehungsberechtigten, sowie der Antragsteller anwesend sein. Eine gegenseitige formlose Bevollmächtigung ist zulässig. Liegt das Sorgerecht bei einem Elternteil, muss der entsprechende Beschluss vorgelegt werden.

Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.

Besonderheiten bei Eheschließungen oder bei Namensänderungen:

Wenn sich der Familienname aufgrund einer Eheschließung oder nach der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geändert hat, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Eine Beantragung kann bereits erfolgen, wenn das Formular zur Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt ausgestellt wurde, frühestens jedoch 8 Wochen vor Eheschließung.

Bitte beachten Sie, dass nach einer Namensänderung auch der Reisepass und die Kfz-Papiere geändert werden müssen.
Mit einer Eheschließung ist auch eine Änderung der Lohnsteuerklasse beim Finanzamt verbunden.

 
Gültigkeit/Bearbeitungsdauer:
Der Personalausweis ist für Antragsteller unter 24 Jahre ab Antragstellung 6 Jahre und für Antragsteller ab 24 Jahre ab Antragstellung 10 Jahre gültig.
Vom Tag der Antragstellung dauert es ca. 2-3 Wochen bis der Personalausweis abgeholt werden kann. Der neue Personalausweis besitzt eine Online-Funktion. Die Antragsteller erhalten daher einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei, in dem die PIN, die PUK und das Sperrkennwort für die Internetnutzung enthalten sind. Nach Erhalt des PIN-Briefes kann der Ausweis ca. 3-4 Tagen später im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen abgeholt werden. Da die Nutzung der Online-Funktion erst ab dem 16. Lebensjahr möglich ist, wird vorher kein PIN-Brief zugesandt.  
 
Abholung:
Die Abholung des Personalausweises kann auch durch einen Bevollmächtigten des Vertrauens erfolgen. Wichtig  hierbei ist, dass der Antragsteller neben dem Bevollmächtigten auch die Erklärung zum Personalusweis über den Erhalt des PIN-Briefes und die Online-Funktion angibt. Bei Beantragung kann der Antragsteller die Sachbearbeiterin um eine vorgefertigte Vollmacht bitten. Bei Abholung ist der bis dahin vorhandene Personalausweis mitzubringen. Wenn der Antragsteller vorher keinen Personalausweis gehabt hat, oder dieser verloren gegangen ist, ist ein gleichwertiges Ausweisdokument - der Reisepass -, die Verlustanzeige oder die Geburtsurkunde mitzubringen.

Benötigte Unterlagen

  • vorhandener Personalausweis oder Reisepass, bei Jugendlichen unter 16 Jahren der Kinderreisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Gebühren

Der Personalausweis unter 24 Jahre ist mit den Gebühren in Höhe von 22,80 € und ab 24 Jahre mit den Gebühren in Höhe von 37,00 € verbunden.
Die Bezahlung erfolgt am Tag der Beantragung bar oder mit EC-Karte.

Zuständigkeit

Zuständig ist der Bürgerservice in der Schlossstr. 3 zu den gewohnten Öffnungszeitzen.

Sperrung nach Verlust

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, oder dieser Ihnen gestohlen wurde, kommen Sie bitte zu den Öffnungszeiten in den Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen in die Schlossstraße 3. Dort geben Sie dann eine Verlustanzeige auf und können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Der verloren gegangene oder gestohlene Personalausweis wird dann auch der Polizei bekannt gegeben, falls noch keine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde.  Bringen Sie dafür bitte Ihren Reisepass, einen alten Ausweis oder Ihre Geburtsurkunde mit. Wenn Sie den Verlust schon bei der Polizei gemeldet haben, so bringen Sie bitte auch diese Verlustanzeige mit.

Wichtig:

Die neuen Personalausweise müssen nach Verlust oder Diebstahl gesperrt werden. Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion die Rufnummer 116 116 zur Verfügung. Von Deutschland aus kann die Sperrhotline aus dem Festnetz, sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit deutscher Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen.