Allgemeine Informationen:
Der Tod eines in Königs Wusterhausen und den zum Standesamtbezirk dazugehörigen Gemeinden (Wildau, Bestensee und Heidesee) verstorbenen Menschen wird vom Standesamt Königs Wusterhausen beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Für den medizinischen Teil maßgeblich ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden. In der Regel wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern, also auch die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und in Empfang nehmen.
Benötigte Unterlagen:
- Sterbefallanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein)
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde, ggf. beglaubigte Familienbuchabschrift
- Ggf. Scheidungsurteil
- Ggf. Sterbeurkunde des Verstorbenen Ehegatten
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Ggf. Meldebescheinigung
Sofern der Bestatter die Formalitäten übernimmt und eine Auftragsvollmacht vorlegt, müssen die Angehörigen nicht persönlich erscheinen.
Gebühren – gesetzliche Grundlage -
Gebührengesetz für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 §3 Absatz 1
(7. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 15.09.2022 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, 33. Jg. 2022, Teil II vom 26.09.2022, Nummer 64)
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kosten 15,00 Euro. Jede weitere kostet 7,50 Euro. Die Ausstellung der Bescheinigung für die Bestattung und die Rente ist gebührenfrei.
Zuständig:
Standesamt Königs Wusterhausen
Schlossstr. 3
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 273-501, -502, -503
Fax: 03375 273-504