An-/Ab- oder Ummeldung
Die An-/Ummeldung muss am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen erfolgen ...
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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung im Rahmen der Wehrerfassung ...