An-/Ab- oder Ummeldung

20.02.2018 Seite drucken

Allgemeine Informationen

Die An-/Ummeldung muss am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen erfolgen. An-/Ummeldungen können persönlich oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Abmeldungen am bisherigen Wohnort sind nicht erforderlich.

Ausnahme:
Abzumelden sind Wegzüge ins Ausland unter Aufgabe der Wohnungen im Inland und die Aufgabe von Nebenwohnungen.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis und Reisepass, Kinderausweis/-reisepass sowie Geburtsurkunden der Kinder und die Wohnungsgeberbestätigung nach dem neuen Bundesmeldegesetz

Gebühren
gebührenfrei

Zuständigkeit
Zuständig ist der Bürgerservice in der Schlossstr. 3 zu den gewohnten Öffnungszeiten.