Allgemeine Informationen
Abzumelden sind Wegzüge ins Ausland unter Aufgabe der Wohnungen im Inland und die Aufgabe von Nebenwohnungen.
Benötigte Unterlagen :
Personalausweis und Reisepass, Kinderausweis/-reisepass sowie Geburtsurkunden der Kinder
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Zuständigkeit:
Zuständig ist der Bürgerservice in der Schlossstr. 3 zu den gewohnten Sprechzeiten.