Was erwartet Sie?
Praxisphase
Während der Praxisphase bekommen die Auszubildenden Einblicke in die verschiedenen Bereiche einer Kommunalverwaltung, wie z.B. Haushalt, Bürgerservice, Allgemeine Verwaltung, Personal, Bildung und Familie, Ordnung und Sicherheit usw. In dieser Zeit erlernen Sie die wesentlichen Aufgaben und Rechtsvorschriften der einzelnen Bereiche sowie die Arbeitsmethoden der Sachbearbeitung, wie z.B. rationelles und zweckmäßiges Arbeiten, das Verfassen und Verwalten von Briefen und Bescheiden oder die richtige Anwendung der entsprechenden Dienstordnungen und Vorschriften.
Theorie
Die fachtheoretischen Kenntnisse werden im Blockunterricht (in der Regel zwei bis vier Wochen) in der Berufsschule im OSZ in Cottbus und im dienstbegleitenden Unterricht beim Niederlausitzer Studieninstitut in Lübben vermittelt.
Prüfungen
Die Zwischenprüfung absolvieren Sie in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres in folgenden Prüfungsgebieten:
- Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
- Haushaltswesen und Beschaffung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Die schriftliche und fachpraktische Abschlussprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung in folgenden Prüfungsgebieten:
1. Schriftliche Prüfung
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Personalwesen
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
- Wirtschafts- und Sozialkunde
2. Mündliche bzw fachpraktische Prüfung
- Fallbezogene Rechtsanwendungen in folgenden Fächern möglich: Kommunalrecht, Personalwesen, Ordnungsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsbetriebswirtschaft und Allgemeines Verwaltungsrecht