Lärmaktionsplanung (2017)
Für die Stadt Königs Wusterhausen wird ein Lärmaktionsplan der zweiten Stufe nach EG-Umgebungslärmrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 25. Juni 2002) erstellt. Ziel der Lärmaktionsplanung (LAP) ist es, die Lärmbelastungen zu senken und die Lebensqualität in der Stadt Königs Wusterhausen zu erhöhen. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.
Die aktuell geltende zweite Stufe der Lärmaktionsplanung konzentriert sich in der Stadt Königs Wusterhausen auf den Straßenverkehrs- und Eisenbahnlärm. Gewerbe- und Fluglärm sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hier nicht relevant. Aufgrund der Nähe des Gemeindegebietes zum Flughafen Schönefeld werden die Ergebnisse dieser Lärmkartierung dennoch berücksichtigt. Beschwerden Anwohnender sind der Auslöser für die Betrachtung der Lärmprobleme, die durch die Bundesautobahn A 10 in Verbindung mit dem Kiestagebau Zernsdorf und das Tanklager in Kablow entlang der K 6153 hervorgerufen werden. Der Lärmaktionsplan beinhaltet zudem die Festlegung von ruhigen Gebieten.