Büroleiter/Pressereferent
Reik Anton
Schlossstraße 3
Haus A
Zimmer 2.02
03375/ 273-330
reik.anton@stadt-kw.de
Reik Anton
Schlossstraße 3
Haus A
Zimmer 2.02
03375/ 273-330
reik.anton@stadt-kw.de
Birgit Krause
Schlossstraße 3
Haus A
Zimmer 2.32
03375/ 273-327
buergermeister@stadt-kw.de
Ursula Schlecht
Schlossstraße 3
Haus A
Zimmer 2.02
Telefon: 03375 273-331
Fax: 03375 273-39 331
ursula.schlecht@stadt-kw.de
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Königs Wusterhausen
Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte sorgt dafür, dass die Prinzipien der Gleichbehandlung eingehalten werden, und zwar nicht nur zwischen Männern und Frauen, sondern auch zwischen Behinderten und Nichtbehinderten, Jugendlichen und Senioren, deutschen Mitbürgern und Bürgern mit Migrationshintergrund. Sie berät Frauen in besonderen Lebenslagen und unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der Erlangung ihrer Rechte.
Tätigkeitsschwerpunkte sind u.a.
Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit der Gleichstellungsveauftragten in der Stadt und deren Bestellung durch die Stadtverordnetenversammlung sind:
Ilka Voth
Schlossstraße 3
Haus A
Zimmer 2.25
03375/ 273-345
ilka.voth@stadt-kw.de
Aufgaben:
Der Bereich Beteiligungsmanagement fungiert als Bindeglied zwischen der Stadt Königs Wusterhausen und den Gesellschaften, an denen die Stadt unmittelbar und mittelbar beteiligt ist. Die Stadt Königs Wusterhausen ist in den Bereichen Ver- und Entsorgung, Wohnungsversorgung, Verkehrs- und Infrastruktur, Energie und Wasserversorgung, Standortentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit beteiligt. Der Bereich steht sowohl den Unternehmen als auch den Mandatsträgern der Stadt Königs Wusterhausen in wirtschaftlichen, gesetzlichen und verwaltungstechnischen Fragen hilfreich zur Seite.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Unterstützung und Beratung der Rathausspitze in kaufmännischen und strategischen Angelegenheiten
- Tätigkeit als beratendes Mitglied für den Gesellschafter in allen Aufsichtsräten der 100 % Töchterunternehmen
- Erstellung des Beteiligungsberichtes, Erarbeitung einer Beteiligungsrichtlinie
- Überprüfung von Gesellschaftsverträgen; Geschäftsordnungen, Beteiligungsrichtlinie und anderer Regularien auf Einhaltung des Rechtsrahmens
- Vor- und Nachbereitung von Gremienbeschlüssen der Stadtverordnetenversammlung
- Erstellung der Konzernbilanz
wesentliche rechtliche Grundlagen:
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Beteiligungsrichtlinie der Stadt Königs Wusterhausen
- Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen der Töchterunternehmen
Annette Kaisig (Leiterin)
Schlossstraße 3
Haus B
03375/ 273-364
annette.kaisig@stadt-kw.de
Aufgaben
Das Rechnungsprüfungsamt ist ein Querschnittsamt, das die Finanzwirtschaft einer öffentlichen Verwaltung, die mit den Abgaben der Bürger arbeitet, untersucht. Damit die Prüfungstätigkeit unbeeinflusst und objektiv durchgeführt werden kann, besitzt das Rechnungsprüfungsamt eine Sonderstellung und ist unmittelbar der Stadtverrodnetenversammlung unterstellt und legt ihr gegenüber Rechenschaft ab. Die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss und der Bürgermeister haben das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge zu erteilen. Hinsichtlich der sachlichen Aufgabenerledigung ist das Rechnungsprüfungsamt jedoch unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Wesentlichen folgende Aufgaben, die sich aus der Brandenburgischen Kommunalverfassung und der Rechnungsprüfungsordnung ergeben:
Vorrangiges Ziel der Prüfung ist es, einen rechtmäßigen, sachgerechten und wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern sicherzustellen. Dazu wird aufgezeigt, wo das Verwaltungshandeln optimiert werden kann.
Bei Fragen zum Datenschutz, die sich auf Dienstleistungen der Stadt Königs Wusterhausen beziehen, ist das Rechnungsprüfungsamt unmittelbarer Ansprechpartner.