Verfahrensweise zur Beitragsrückerstattung für Elternbeiträge und Mittagessenpauschale

17.02.2021 Seite drucken

Nachfolgend erhalten Eltern wichtige Informationen bezüglich der Beitragsrückerstattung von Elternbeiträgen und der Mittagessenpauschale in Kindertagesstätten.

Verfahrensweise zur Beitragsrückerstattung für Elternbeiträge und Mittagessenpauschale:

  1. Alle Eltern, die im Januar 2021 und folgende Monate keine Betreuung in Anspruch genommen haben, können eine Rückerstattung der gezahlten Beiträge erhalten.
  2. Alle Eltern, die nur 50 % der Betreuungszeit in Anspruch genommen haben, können eine Rückerstattung in Höhe von 50 % der gezahlten Beiträge erhalten.
  3. Die Beitragsrückerstattung oder Beitragsverrechnung ist mit dem jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen zu klären.


Für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Königs Wusterhausen gilt folgende Verfahrensweise:

  1. Für den Monat Januar 2021 werden die Rückerstattungen auf der Grundlage der Anwesenheitslisten in den Kitas automatisch vorgenommen.
  2. Für die Monate Februar 2021 und März 2021 müssen die Eltern eine Erklärung in der Stadtverwaltung einreichen. Die Erklärung kann von der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden. Die Erklärung kann eingescannt und per E-Mail an bildung-familie@stadt-kw.de geschickt werden.
  3. Eltern müssen in dieser Erklärung angeben, für welchen Zeitraum die Kinder zu Hause betreut werden. Die Erklärung muss bis zum 15.02.2021 für den Monat Februar 2021 und bis zum 15.03.2021 für den Monat März 2021 bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen eingegangen sein.
  4. Die Rückerstattung der gezahlten Elternbeiträge und der Mittagessenpauschale erfolgt ab Monat März 2021 sofern die Rückerstattung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird.