Aufruf zum Tag des Ehrenamtes

    So wie im vergangenen Jahr sollen auch 2024 verdiente Ehrenamtler der Stadt geehrt werden.

    Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Königs Wusterhausen, liebe Vereine,

    anlässlich des „Tages des Ehrenamtes“ zeichnet die Stadt Königs Wusterhausen 2024 Personen für ihr außergewöhnliches Engagement im Ehrenamt in der Stadt Königs Wusterhausen aus. Vor diesem Hintergrund sind Sie dazu aufrufen, Vorschläge zur Ehrung dieser Personen einzureichen. Bis zum 30.06.2024 haben Sie die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen zu benennen, die Ihrer Meinung nach in diesem Jahr von der Bürgermeisterin für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden sollen. 

    Der Fragebogen kann ganz bequem online ausgefüllt und verschickt werden. Gern sind die Mitarbeiterinnen bereit, auf Nachfrage den Fragebogen per E-Mail zum Ausfüllen zu versenden. Bei Fragen steht Ihnen Sandra Schwarz gern zur Verfügung.

    Folgende Kategorien zur Würdigung einer Person oder Personengruppe werden durch den zuständigen Ortsbeirat im Rahmen einer Bewertungsmatrix herangezogen:

    • Einwilligungserklärung sowie Datenschutzerklärung der zu ehrenden Person liegt schriftlich vor.
    • Die oder der zu Ehrende ist Einwohner*in der Stadt Königs Wusterhausen oder die ehrenamtliche Tätigkeit wird zum Gemeinwohl der Stadt Königs Wusterhausen ausgeübt.
    • Das Ehrenamt außerhalb des eigenen Haushaltes bei einem Verein, einer Organisation bzw. Institution oder in sonstigen Initiativen bzw. Projekten geleistet wird.
    • Für die ausgeübte(n) ehrenamtliche(n) Tätigkeit(en) kein Entgelt gezahlt wird. Hiervon ausgenommen sind Verdienstausfälle sowie Aufwandsentschädigungen.
    • Qualität und Quantität der ehrenamtlichen Tätigkeit herausragend ist. Berücksichtigt werden: Wie hoch ist der Zeitaufwand? Welche besonderen Arbeitsergebnisse/ Leistungen bringt die Person hervor? Wie viele Personen werden erreicht? Wie wirkt sich die Tätigkeit auf diese Personen/den Verein/andere Vereine/die Nachbarschaft/den Ortsteil oder das Stadtgebiet aus?
    • Die oder der zu Ehrende eine besondere Rolle/Funktion hinsichtlich der Initiative, der Selbstständigkeit des Wirkungskreises bei einem Verein, einer Organisation bzw. Institution oder in sonstigen Einrichtungen bzw. Projekten einnimmt.
    • Im Falle einer Vereinsmitgliedschaft eine formlose Einwilligung des Vorstandes hinsichtlich des Ehrungsvorschlages eines Vereinsmitgliedes vorliegt.
    • Die vorgeschlagene Person der Ehrung würdig ist (u.a. Bekenntnis zu demokratischen Grundprinzipien).
    Weibliche Person

    Sandra Schwarz

    • Sozialförderrichtlinie 

    Kirchplatz 10
    15711 Königs Wusterhausen

    soziales.kultur.sport@stadt-kw.de

    Verantwortlich für die Redaktion: Katrin Kunipatz